Abb.: Bilder vervollständigen

Die unterschiedlichen Augenerkrankungen unserer sehbehinderten Schülerinnen und Schüler erfordern eine fachlich fundierte Begleitung. Die orthoptische Rehabilitation umfasst die Feststellung des vorhandenen Sehvermögens, der visuellen Bedürfnisse sowie die Beratung bei der Auswahl vergrößernder Sehhilfen.

Abb.: Orthoptische Diagnostik

Begleitend dazu berät unsere Orthoptistin Mitarbeiter(innen) aus Internat und Kita sowie Eltern bei Störungen der visuellen Wahrnehmung, bei der Diagnostik des funktionalen Sehens und ist Ansprechpartnerin für Augenärzte und –kliniken.

Zur orthoptischen Rehabilitation gehören:

  • Diagnostik,
  • Low-Vision-Training,
  • Beratung und Unterstützung.

Diagnostik

Reduziertes Sehvermögen kann unterschiedliche Ursachen haben. Unsere Orthoptistin erstellt mit speziellen Sehtestverfahren Befunde, z. B. über das Sehvermögen in Ferne und Nähe, das Kontrastsehen, die Farbwahrnehmung, die Augenstellung und das beidäugige Sehen. Sie versucht durch geeignete Maßnahmen eine verbesserte Nutzung des noch verwertbaren Sehrest zu erreichen.

Abb.: Lichtschein-Wahrnehmung

Low-Vision-Training

Ein weiteres Aufgabengebiet ist das sogenannte Low-Vision-Training (Sehrestschulung). Auch bei einer geringen Sehleistung muss versucht werden, die Schüler durch optische Reize auf ihren Sehrest aufmerksam zu machen und somit das vorhandene Sehpotenzial zu erhalten, zu stabilisieren oder zu verbessern. Dabei wird nicht in erster Linie das Auge des Kindes, sondern das Gehirn trainiert. Im Rahmen des Low-Vision-Trainings betreut unsere Orthoptistin sehbehinderte und mehrfachbehinderte Schüler in Einzelstunden und ermittelt den individuellen Förderbedarf.

Abb.: Sehtest

Beratung und Unterstützung

Vorraussetzung für einen optimalen Unterricht ist die Versorgung sehbehinderter Schülerinnen und Schüler mit optischen Hilfsmitteln. Diese Versorgung erfolgt durch optische, elektrische und ergänzende Hilfsmittel. Je nach Sehbehinderungsgrad kommen Lupen, Lupenbrillen, kleinere Fernrohre und Bildschirmlesegeräte zum Einsatz. Wichtige Voraussetzung für einen sehbehindertenspezifischen Arbeitsplatz ist eine ausreichende und blendfreie Arbeitsplatzbeleuchtung. Unsere Orthoptistin ermittelt den individuellen Vergrößerungsbedarf und hilft bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel.