VERA 8
Blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler im inklusiven Unterricht oder an der Landesschule nehmen an den Vergleichsarbeiten teil.
Die Landesschule stellt bei Bedarf modifizierte Testhefte zur Verfügung. Der Bedarf wird gemeinsam von der Regelschul- und der Beratungslehrkraft sowie der Schülerin oder dem Schüler anhand des untenstehenden Meldebogens erhoben. Der Bogen muss bis zum 20.12.2023 an folgende Adresse zurückgeschickt werden:
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte
Servicestelle Inklusion
Feldkircher Str. 100
56567 Neuwied
Informationen des Bildungsministeriums zu VERA: