Partizipation

Kinder und Jugendliche reden und gestalten mit

Die Kinder und Jugendlichen wohnen, leben und lernen von montags bis freitags, in den Ganzjahreswohngruppen die gesamte Woche über, im Internat. In dieser Zeit haben sie dort ihren Lebensmittelpunkt.


Sie haben ein Recht auf Beteiligung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und ist handlungsleitend für unsere pädagogische Arbeit. In Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Beteiligung festgeschrieben.


Wir fördern Soziales Lernen, welches die Grundlage für ein gesellschaftliches Miteinander darstellt. Dazu gehören Fertigkeiten und Verhaltensweisen wie Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, aber auch die Bildung von Werthaltungen und sozialen Einstellungen wie Freundlichkeit, Gerechtigkeit, Rücksichtnahme und ein fairer Umgang miteinander. Soziale sowie demokratische Spielregeln des Zusammenlebens werden im alltäglichen Miteinander eingeübt.


Bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen werden die Kinder und Jugendlichen einbezogen. So werden z. B. Hausregeln gemeinsam ausgehandelt und Kinder und Jugendliche beteiligen sich bei einer Entscheidung über Aktivitäten, Ausflüge, Freizeiten, Feste, Feiern, Essensauswahl und besondere Anlässe wie Geburtstage oder Projekte.


Die Zimmer der Kinder und Jugendlichen können individuell eingerichtet werden. Die Gruppenräume werden nach Bedarf und Interessenslage gestaltet.
Jede Wohngruppe wählt einen Gruppensprecher, welcher an den Sitzungen des Internatsbeirates teilnimmt und die Interessen der Gruppenmitglieder einbringt.
Ein Internatssprecher vertritt alle Internatsschülerinnen und -schüler.
Partizipation ebnet somit den Weg für eine gelingende soziale Integration.