Kurzzeitbetreuung

Es gibt viele Gründe ein Kind für eine kurze Zeit zur Pflege und Betreuung in vertrauensvolle Hände zu geben:

  • Krankheit und Erschöpfung der Betreuungspersonen,
  • ein Kind möchte einmal Ferien alleine machen und freut sich darauf, Neues kennen zu lernen, in neuer Umgebung neue Freunde und Eindrücke zu gewinnen,
  • eine Notsituation in der Familie.

Wir bieten Ihnen zu Ihrer Entlastung bei der täglichen Betreuung Ihres Kindes für einen begrenzten Zeitraum die Aufnahme Ihres Sohnes / Ihrer Tochter in eine Internatsgruppe im Rahmen der Kurzzeitbetreuung oder Verhinderungspflege an.
Die Plätze stehen Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung (Pflegegrad) zur Verfügung, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Unsere Angebote:

Unseren Kurzzeitgästen bieten wir in den bestehenden Internatsgruppen eine Atmosphäre, in der sich die Kinder wohlfühlen und sie Kontakte zu anderen aufnehmen können. Es bleibt Zeit und Raum, um auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen. Medizinische und therapeutische Maßnahmen können in unserem Hause weitergeführt werden. Sollten Kindertagesstätte oder Schule in der Nähe sein, ist dieser Besuch auch weiterhin möglich.
Freizeitangebote, individuell gestaltet oder in Gruppen, sind uns ein zentrales Anliegen. Dazu stehen in unserer Einrichtung zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.
In einem intensiven Aufnahmegespräch können alle wichtigen Informationen ausgetauscht werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden in den Wohngruppen rund um die Uhr von pädagogischen und pflegerischen Fachkräften betreut.
Unser Ziel ist es, Eltern und Sorgeberechtigte zu entlasten, so dass sie die Auszeit beruhigt und entspannt annehmen können.

Finanzierung des Aufenthaltes:

  • Antrag bei der Krankenkasse auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Die Restkosten müssen zur Übernahme bei der Sozialabteilung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.
  • Ggf. muss ein Antrag zur Übernahme der Gesamtkosten bei der Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt werden.
  • Seit dem 01.01.2024 ist ein Entlastungsbudget eingeführt, welches ermöglicht, dass die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig für die Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden können. Dies gilt nur für Menschen mit Pflegegrad 4 und 5, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Anmeldung

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Die Anmeldung selbst benötigen wir in schriftlicher Form. Unsere Ansprechpartnerinnen für Kurzzeitbetreuung werden Sie zu einem Kontaktbesuch mit ihrem Kind in unser Haus einladen. Es ist auch ein Besuch bei Ihnen zu Hause möglich, um sich kennenzulernen und alle wichtigen Informationen auszutauschen.
 

Ansprechpartner

Sandra Tamke    
Haus 1
02631/970 - 111

Annika Müller
Haus 2
02631/970 - 121

Simone Wollenschläger            
Haus 4        
02631/970 – 141