Herzlich willkommen bei der Frühförderung für Kinder mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit

Die Frühförderung ist ein pädagogisches Angebot für Kinder mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit und Kinder mit Auffälligkeiten der visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung. Sie wird unabhängig von weiteren Beeinträchtigungen des Kindes gewährt. Die Förderung kann im Alter von wenigen Monaten beginnen und längstens bis zur Einschulung erfolgen. Sehbeeinträchtigung und Blindheit können komplexe Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung und verschiedene Verhaltens- und Wahrnehmungsbereiche des Kindes haben. Ein früher Start der Förderung begünstigt die Möglichkeit, die Entwicklung des Kindes durch individuell abgestimmte Fördermaßnahmen und Hilfen positiv zu beeinflussen.

Wir unterstützen Ihr Kind

  • auf der Grundlage funktionaler Sehüberprüfung und Verhaltensbeobachtung
  • in allen Entwicklungsbereichen, besonders bei seiner Orientierung und Mobilität, Interaktion und Selbständigkeit
  • bei der Entwicklung von Strategien zur Kompensation der Sehbeeinträchtigung oder Blindheit
  • bei der Inklusion in Kita und Umgebung und bei der Vorbereitung auf die Schule

Wir beraten und informieren die Eltern

  • über die Art und Auswirkung der Sehbeeinträchtigung oder Blindheit auf die Entwicklung des Kindes
  • zur geeigneten Umgebungsgestaltung, zu sozialrechtlichen Fragen und bei der Kindertagesstätten- und Schulwahl

Wir bieten Familienangebote zum gegenseitigen Austausch sowie Beratung und Fortbildung für Fachpersonal aus Kitas.

Die Frühförderung erfolgt über regionale Außenstellen als Hausfrühförderung im Elternhaus oder in der Kita. Die Förderung ist für die Familien kostenfrei und wird über die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied beantragt. Kostenträger ist die Eingliederungshilfe der jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.