Schule

Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte ist die einzige Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Schulalter mit Beeinträchtigungen des Sehens in Rheinland-Pfalz.

Die beiden eigenständigen Förderschulformen

  • Schule für Blinde und
  • Schule für Sehbehinderte

sind organisatorisch zu einer Schule zusammengefasst.

Beide Schulformen gliedern sich - je nach Lernvoraussetzungen – in verschiedene Schulstufen/Bildungsgänge mit diesbezüglichen Schulabschlüssen:

  • Primarstufe/Grundschule: Abschluss Grundschule
  • Sekundarstufe 1 - Bildungsgang Berufsreife:
     Abschluss Berufsreife (früher Hauptschulabschluss)
  • Förderschwerpunkt Lernen
     Abschluss: Besondere Form der Berufsreife
  • Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung:
     Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung

Die Schulpflicht/Schulbesuchsdauer beträgt 10 bzw. 12 Jahre (Abt. ganzheitliche Entwicklung).

Die Schule ist Ganztagesschule in verpflichtender Form (33 Wochenstunden). Der Unterricht beginnt morgens um 08.15 Uhr und endet montags, mittwochs und donnerstags um 15.10 Uhr, dienstags um 15.55 Uhr und freitags um 12.35 Uhr.

Die meisten Schülerinnen und Schüler sind Fahrschüler (externe Schüler) und werden täglich mit Kleinbussen oder Taxis zur Schule befördert. Liegt der Wohnort der Familie zu weit entfernt oder dauert die tägliche Fahrzeit zu lange, wohnen die Schüler im Internat.

Die Schülerinnen und Schüler werden nach den entsprechenden amtlichen Lehr- bzw. Rahmenplänen in Rheinland-Pfalz unterrichtet. Auf der Grundlage dieser Pläne gibt es schuleigene Arbeitspläne und individuelle Förderpläne unter Berücksichtigung blinden- und sehbehindertenspezifischer Erfordernisse.