Lebenspraktische Fähigkeiten

Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) beziehen sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse, die eine Person im Alltag benötigt, um selbstständig und erfolgreich agieren zu können. Diese Fähigkeiten sind entscheidend für die Bewältigung der täglichen Anforderungen und tragen dazu bei, ein unabhängiges und erfülltes Leben führen zu können. 

Die Förderung im Bereich LPF- ist ein Angebot für:

  • sehbeeinträchtigte Menschen,
  • geburtsblinde und späterblindete Menschen,
  • blinde und sehbeeinträchtigte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen, jeweils unabhängig vom Lebensalter
     

Das wichtige Zusatzangebot der Landesschule richtet sich an alle schulpflichtigen blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler, für die Kinder der integrativen Tagesstätte, die Berufsfachschülerinnen und -schüler und die Auszubildenden im Bürsten- und Pinselmacherhandwerk.

Das Training findet in der Regel in Einzelstunden statt. Ausgehend von den aktuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler wird ein individuelles Lernprogramm entwickelt. 

Mögliche Schulungsinhalte:

  • Schulung der Sinne im Alltag
  • Körperpflege
  • Essensfertigkeiten
  • Nahrungszubereitung und Kochen
  • Umgang mit Elektrogeräten
  • Haushaltstechniken
  • Reinigungstechniken
  • Wäschepflege und Kleidermarkierung
  • Ordnungssysteme in Haushalt
  • Umgang mit Münzen und Geldscheinen
  • Kennenlernen und Gebrauch spezieller Hilfsmittel
  • Erlernen nonverbaler Kommunikationszeichen
  • Umgang mit dem Telefon
  • Umgang mit der Uhr
  • Umgang mit digitalen Medien
  • Erlernen der Unterschrift
  • Umgang mit Lesegeräten
  • Grundelemente der Orientierung und Mobilität