Sucht- und Drogenprävention durch die Polizei
Für eine Infoveranstaltung zur Sucht- und Drogenprävention kam am Montag den 9. Januar 2023 Herr Eichmann vom Polizeipräsidium Koblenz zu uns in die Schule. Unsere Schüler:innen im Bildungsgang der Berufsreife und besonderen Form der Berufsreife, der Berufsschule und der Berufsfachschule wurden anhand von zahlreichen Beispielen aus der polizeilichen Berufspraxis über die Unterschiede von Suchtmitteln, die Symptome von Suchtmittelkonsum und Suchtmittelentzug sowie strafrechtliche Konsequenzen beim Besitz, Konsum, Handel, Einfuhr und Anbau von illegalen Suchtmitteln informiert. Dabei wurde Bezug zum Jugendschutzgesetz, Betäubungsmittelgesetz und Strafgesetzbuch genommen.
Besonders einprägsam für die Schüler:innen war:
- dass Psychosen eine Folge von Suchtmittelkonsum sein können.
- dass der Handel und Konsum von Suchtmitteln in den Niederlanden nicht legal ist, sondern strafbar ist. Aber von der Polizei geduldet wird.
- dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr legal Alkohol, Bier und Sekt konsumieren dürfen.
- dass Pralinen mit Alkohol erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sind.
- dass die Drogensuchhunde der Polizei nicht süchtig werden, wenn sie Drogen aufspüren.
Unter https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-koblenz/zentrale-praevention-koblenz/ finden Sie weitere Informationen zum Präventionsprogramm der Polizei.
Förderschullehrerin
Anja Ait Nouh